Einzug bzw. Überwachung des Mieteinganges einschließlich Nebenkosten
Weiterleitung der mtl. Zahlungseingänge unter Abzug der Verwaltergebühr
Bei Mietrückständen Veranlassung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageerhebung in Abstimmung mit dem Eigentümer und auf dessen Kostenrisiko
Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für den Mieter
BETREUUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
Laufende Betreuung
Abwicklung von Schadensmeldungen
Wohnungsbegehungen im Zusammenhang mit der Abwicklung größerer Reparaturen
Erteilung notwendiger Reparaturaufträge (in Notfällen ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten, ansonsten erfolgt die Vergabe von Reparaturaufträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer)
Veranlassung von Reparaturen oder sonstiger Maßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen
Bearbeitung aller sonstigen Mieterbelange
Mieterwechsel
Entgegennahme von Kündigung und deren Bestätigung
Wohnungsabnahme
Kautionsabrechnung
Mietersuche und Neuvermietung ggf. unter Einschaltung eines Maklers
Vorbereitung und Abschluss eines Mietvertrages
Einnahme und Anlage der Kaution auf einem Sparkonto oder Einholung einer Verpfändungserklärung über Höhe der Kaution
Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für jeden Mieter
Mieterhöhungsbegehren
Auf Wunsch des Eigentümers und nach separater Vollmachtserteilung führt der Verwalter berechtigte Mieterhöhungsbegehren gegenüber dem Mieter durch
Bei nicht erfolgter Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer und auf dessen Kostenrisiko Klage auf Zustimmung