Mitwirken bei der Feststellung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (i.d.R. Unterstützung von Sachverständigen und Juristen).
Sonstige zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht im Katalog „Grundleistungen“ aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen bzw. analog der Rechtsprechung entstehen bzw. aus der Teilungserklärung/Vereinbarungen resultieren.
Sonderleistungen für einzelne Eigentümer, z.B. Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen gegen gesonderte Gebühr.
Zusatzvergütungen von Sonderleistungen je nach Umfang und in Absprache mit dem Beirat oder auf Grund von Versammlungsbeschluss bzw. analog der Regelungen im Verwaltervertrag.