Grundleistungen

der WEG-Verwaltung

Die Ausübung der WEG-Verwaltung erfolgt immer vor dem Hintergrund des WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz), auf Grundlage der Teilungserklärung und den Beschlüssen einer WEG und auf Basis des jeweiligen Verwaltervertrages. Einige Leistungen muss der Verwalter dabei verpflichtend für alle Gemeinschaften erbringen; diese sind üblicherweise in der Grundvergütung enthalten.

Grund-leistungen

der WEG-Verwaltung

Die Ausübung der WEG-Verwaltung erfolgt immer vor dem Hintergrund des WEMoG (Wohnungs-eigentumsmodernisierungsgesetz), auf Grundlage der Teilungserklärung und den Beschlüssen einer WEG und auf Basis des jeweiligen Verwaltervertrages. Einige Leistungen muss der Verwalter dabei verpflichtend für alle Gemeinschaften erbringen; diese sind üblicherweise in der Grundvergütung enthalten.

Grundleistungen

der WEG-Verwaltung

Die Ausübung der WEG-Verwaltung erfolgt immer vor dem Hintergrund des WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz), auf Grundlage der Teilungserklärung und den Beschlüssen einer WEG und auf Basis des jeweiligen Verwaltervertrages. Einige Leistungen muss der Verwalter dabei verpflichtend für alle Gemeinschaften erbringen; diese sind üblicherweise in der Grundvergütung enthalten.

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Gesamteinnahmen, der Verteilung je Kostenart und des monatlichen Hausgeldes je Sonder-/Teileigentum.
  • Führen eines Girokontos auf den Namen der Eigentümergemeinschaft (Geldverwaltung)
    Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen und der Hausmeisterkasse (Rechnungskontrolle und -anweisung).
  • Erstellen einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum/Wirtschaftsjahr inklusive der Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum. Die Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten einschließlich Ausweis der Kontostände und der Instandhaltungsrücklage sind aus dem der Gesamtabrechnung anhängenden Status ersichtlich. Mit der Abrechnung erhalten die Eigentümer eine Bescheinigung über die Lohnkosten i.S.d. § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen).
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:
    • Führen, Buchen und Abrechnen von:
        • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
        • Einnahmenkonten für sonstige Erträge
        • Ausgabenkonten je Kostenart
        • Rücklagekonten
          Konten für Beschäftigte (z.B. Hausmeister/Hausreinigung)
    • Überwachen der Wohngeldzahlungen
    • Meldung der Gesamt-Heizkosten und evtl. Gesamt-Wasserkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Erfassung der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum für die Einzelabrechnung.
    • Berechnung/Anforderung von Sonderumlagen (Sonderzuweisung zur Rücklage)

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Gesamteinnahmen, der Verteilung je Kostenart und des monatlichen Hausgeldes je Sonder-/Teileigentum.
  • Führen eines Girokontos auf den Namen der Eigentümergemeinschaft (Geldverwaltung)
    Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen und der Hausmeisterkasse (Rechnungskontrolle und -anweisung).
  • Erstellen einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum/Wirtschaftsjahr inklusive der Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum. Die Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten einschließlich Ausweis der Kontostände und der Instandhaltungsrücklage sind aus dem der Gesamtabrechnung anhängenden Status ersichtlich. Mit der Abrechnung erhalten die Eigentümer eine Bescheinigung über die Lohnkosten i.S.d. § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen).
  • Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:
    • Führen, Buchen und Abrechnen von:
        • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
        • Einnahmenkonten für sonstige Erträge
        • Ausgabenkonten je Kostenart
        • Rücklagekonten
          Konten für Beschäftigte (z.B. Hausmeister/Hausreinigung)
    • Überwachen der Wohngeldzahlungen
    • Meldung der Gesamt-Heizkosten und evtl. Gesamt-Wasserkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Erfassung der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum für die Einzelabrechnung.
    • Berechnung/Anforderung von Sonderumlagen (Sonderzuweisung zur Rücklage)

Technische Verwaltung

Technische Verwaltung

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, erfolgt die technische Überwachung des Gemeinschaftseigentums durch mindestens eine jährliche Begehung der Wohnanlage. Soweit notwendig, werden Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft hinzugezogen, im Regelfall in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat bzw. gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung.

Aufstellung eines Instandhaltungsplanes zur Bedarfsermittlung der Instandhaltungsrückstellung (Schätzkosten) je nach Qualität unter Einschaltung von Sonderfachleuten (z.B. Architekten).
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technische Überwachungsvereine z.B. für Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen, Notbeleuchtungen, Garagentore, Brandschutzeinrichtungen usw.

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, erfolgt die technische Überwachung des Gemeinschaftseigentums durch mindestens eine jährliche Begehung der Wohnanlage. Soweit notwendig, werden Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft hinzugezogen, im Regelfall in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat bzw. gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung.

Aufstellung eines Instandhaltungsplanes zur Bedarfsermittlung der Instandhaltungsrückstellung (Schätzkosten) je nach Qualität unter Einschaltung von Sonderfachleuten (z.B. Architekten).
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technische Überwachungsvereine z.B. für Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen, Notbeleuchtungen, Garagentore, Brandschutzeinrichtungen usw.

Objektverwaltung

Objektverwaltung

Nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten erfolgt in Absprache mit dem Beirat die Einladung zur jährlichen ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung innerhalb der erforderlichen Frist. Der Verwalter führt den Vorsitz in der Versammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse sowie die laufende Aktualisierung der durch den Verwalter zu führenden Beschlusssammlung. Jedem Wohnungseigentümer wird eine Abschrift der Protokollniederschrift der Eigentümerversammlung zugestellt.
Zu unseren Grundleistungen und –pflichten gehört selbstverständlich auch die Durchführung sämtlicher Versammlungsbeschlüsse sowie die Vergabe von Aufträgen verschiedener Art. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei u.a. auf folgende Bereiche:

  • Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung
  • Einholen von Angeboten
  • Mitwirken bei Preisverhandlungen
  • Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum, je nach Größenordnung und Schwierigkeitsgrad unter Mitwirkung von Sonderfachleuten
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Erstellung der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Gemeinschaft für alle Instandhaltungsmaßnahmen

Weiterhin: Überwachen der Verträge der Gemeinschaft (Einhaltung und Ausführung kontrollieren. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnung, bei Bedarf inkl. Abmahnung des Leistungsrückständigen.

Ergreifen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Vornahme von Schlüsselbestellungen, d.h. Bestellen und Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/ Teil-/ Gemeinschaftseigentum.

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten. Von wichtigen Schriftstücken erhält der Verwaltungsbeirat eine Kopie, damit er über sämtliche aktuellen Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft informiert ist.

Nach Durchführung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten erfolgt in Absprache mit dem Beirat die Einladung zur jährlichen ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung innerhalb der erforderlichen Frist. Der Verwalter führt den Vorsitz in der Versammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse sowie die laufende Aktualisierung der durch den Verwalter zu führenden Beschlusssammlung. Jedem Wohnungseigentümer wird eine Abschrift der Protokollniederschrift der Eigentümerversammlung zugestellt.
Zu unseren Grundleistungen und –pflichten gehört selbstverständlich auch die Durchführung sämtlicher Versammlungsbeschlüsse sowie die Vergabe von Aufträgen verschiedener Art. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei u.a. auf folgende Bereiche:

  • Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung
  • Einholen von Angeboten
  • Mitwirken bei Preisverhandlungen
  • Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum, je nach Größenordnung und Schwierigkeitsgrad unter Mitwirkung von Sonderfachleuten
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Erstellung der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Gemeinschaft für alle Instandhaltungsmaßnahmen

Weiterhin: Überwachen der Verträge der Gemeinschaft (Einhaltung und Ausführung kontrollieren. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnung, bei Bedarf inkl. Abmahnung des Leistungsrückständigen.

Ergreifen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Vornahme von Schlüsselbestellungen, d.h. Bestellen und Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/ Teil-/ Gemeinschaftseigentum.

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten. Von wichtigen Schriftstücken erhält der Verwaltungsbeirat eine Kopie, damit er über sämtliche aktuellen Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft informiert ist.

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