Sonderleistungen

der WEG-Verwaltung

Neben den Grundleistungen gibt es einige Sonderleistungen, die nicht generell zum Pflichtenheft des Verwalters sind oder nur objektspezifisch anfallen. Einige dieser individuell oder zusätzlich anfallenden Tätigkeiten möchten wir hier vorstellen.

Sonderleistungen

der WEG-Verwaltung

Neben den Grundleistungen gibt es einige Sonderleistungen, die nicht generell zum Pflichtenheft des Verwalters sind oder nur objektspezifisch anfallen. Einige dieser individuell oder zusätzlich anfallenden Tätigkeiten möchten wir hier vorstellen.

Sonder-leistungen

der WEG-Verwaltung

Neben den Grundleistungen gibt es einige Sonderleistungen, die nicht generell zum Pflichtenheft des Verwalters sind oder nur objektspezifisch anfallen. Einige dieser individuell oder zusätzlich anfallenden Tätigkeiten möchten wir hier vorstellen.

Einige Sonderleistungen im Überblick

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen.
  • Mitwirken bei der Feststellung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (i.d.R. Unterstützung von Bausachverständigen und Juristen).
  • Durchführen von Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren (Umlaufbeschlüsse)
  • Berechnung und Erstellung von Sonderumlagen/Sonderzuweisungen zur Rücklage
  • Zustimmung zu Wohnungsverkäufen
  • Erstellung von Lohnabrechnungen für durch die WEG beschäftigte Arbeitnehmer (z.B. Hausmeister- und Hausreinigungskräfte auf Minijobbasis), Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter, Führen von Mindestlohn-/Arbeitszeitdokumentationen
  • Organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene (gemäß Vorgaben der Trinkwasserverordnung)
  • Sonstige zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht im Katalog „Grundleistungen“ aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen bzw. analog der Rechtsprechung entstehen bzw. aus der Teilungserklärung/Vereinbarungen resultieren.

Einige Sonderleistungen im Überblick

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen.
  • Mitwirken bei der Feststellung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (i.d.R. Unterstützung von Bausachverständigen und Juristen).
  • Durchführen von Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren (Umlaufbeschlüsse)
  • Berechnung und Erstellung von Sonderumlagen/Sonderzuweisungen zur Rücklage
  • Zustimmung zu Wohnungsverkäufen
  • Erstellung von Lohnabrechnungen für durch die WEG beschäftigte Arbeitnehmer (z.B. Hausmeister- und Hausreinigungskräfte auf Minijobbasis), Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter, Führen von Mindestlohn-/Arbeitszeitdokumentationen
  • Organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene (gemäß Vorgaben der Trinkwasserverordnung)
  • Sonstige zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht im Katalog „Grundleistungen“ aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen bzw. analog der Rechtsprechung entstehen bzw. aus der Teilungserklärung/Vereinbarungen resultieren.

Sonderleistungen für einzelne Eigentümer

Auch für das einzelne Sonder-/Teileigentum fallen hin und wieder verursacherbezogene Leistungen und Kosten an, so zum Beispiel für die Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen u.ä.

Sonderleistungen für einzelne Eigentümer

Auch für das einzelne Sonder-/Teileigentum fallen hin und wieder verursacherbezogene Leistungen und Kosten an, so zum Beispiel für die Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen u.ä.

  • Sonderleistungen für einzelne Eigentümer, z.B. Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen gegen gesonderte Gebühr.
  • Zusatzvergütungen von Sonderleistungen je nach Umfang und in Absprache mit dem Beirat oder auf Grund von Versammlungsbeschluss bzw. analog der Regelungen im Verwaltervertrag.
  • Sonderleistungen für einzelne Eigentümer, z.B. Bearbeitung von Eigentümerwechseln, Erstellung von Kopien größeren Umfangs, Bearbeitung von Mahn- und Beitreibungsfällen gegen gesonderte Gebühr.
  • Zusatzvergütungen von Sonderleistungen je nach Umfang und in Absprache mit dem Beirat oder auf Grund von Versammlungsbeschluss bzw. analog der Regelungen im Verwaltervertrag.
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